Elektrisch betriebene Tore müssen regelmäßig gewartet werden, um ein einwandfreies Funktionieren sicher zu stellen.
Im industriellen Bereich ist eine Wartung verpflichtend, die Berufsgenossenschaft schreibt in ihrer Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A 1.7) für kraftbetätigte Tore eine jährliche Sicherheitswartung vor.
Im privaten Bereich wird vom Fachmann ebenfalls eine jährliche Wartung empfohlen, um einen ruhigen und problemlosen Torlauf zu gewährleisten.
Nicht nur elektrisch betriebene Toranlagen sollten gewartet werden, sondern auch handbetätigte, damit ihre Leichtgängigkeit erhalten bleibt und keine kostspieligen Reparaturen und unnötige Stehzeiten anfallen.
Die Wartung beinhaltet:
- Nachjustierung mechanisch bewegter Teile
- Anfertigung eines Prüfprotokolls und anbringung einer Prüfplakette
- Überprüfung jeglicher Sicherheitseinrichtungen
- Ölen bzw. Einfetten mechanisch bewegter Teile
- Feststellung reparaturbedürftiger Teile
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